Der Alpenverein setzt sich seit vielen Jahrzehnten für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur ein. Dazu gehört neben bewusstseinsbildenden Maßnahmen und Projekten auch der Einsatz für die Rechte der Natur.
Dem Verein, der auch dem Naturschutzbeirat des Landes Vorarlberg angehört, war das Stichwort "Enkeltauglichkeit" schon 1978 ein Begriff. Im damaligen Grundsatzprogramm war bereits verankert, dass in zunehmendem Maße zivilisatorische Eingriffe (Seilbahnerschließungen, Kraftwerksprojekte, usw.) in einigen Regionen zu einer Bedrohung des ökologischen Gleichgewichts führen und somit keine ausreichende Sicherung der Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen mehr gewährleistet sei. Umso wichtiger ist der aktive Einsatz für unsere Umwelt.
Rund 20 % der Fläche in Vorarlberg sind noch ursprüngliche Naturgebiete, was im bundesweiten Vergleich sehr viel ist - es gilt, diese Flächen zu erhalten!
Zuständiges Regierungsmitglied in Vorarlberg : MMag. Daniel Zadra
1. Abteilung IVe Umweltschutz unter der Leitung von Dr. Mag. Christian Berger
Zuständig für Koordination, Rechtliches, Konzepte (Schutzgebiete, Verordnungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen)
2. Bezirkshauptmannschaften
Naturschutzbeauftragte, Sachbearbeiter; Mitwirkung: Waldaufseher, Jagdschutzorgane, Fischereiaufseher;
Zuständig für Bewilligungsverfahren, Kontrolle, Naturdenkmale…
3. Gemeinden
Als Träger von Privatrechten z.B. als Bauherren; örtliche
Schutzgebiete und Naturdenkmale; große Gemeinden haben
Umweltbeauftragte;
4. Gebietsbetreuer
Für Natura 2000 Gebiete werden Gebietsbetreuer bestellt, die
sicherstellen, dass der gute Zustand der Schutzgüter gewährleistet ist.
1. Vereine
- Österreichischer Alpenverein
- Naturschutzbund
- Alpenschutzverband
- BirdLife
- Naturfreunde
- Waldverein
- Imkerverband
- Fischereiverband
- Humanitas
- Obst- und Gartenbauvereine
- Jägerschaft
- Vorarlberger
Tierschutzvereine
- Verkehrsclub
- Weltbund zum Schutz des Lebens
2. Private Professionelle
- Umweltbüros
- Raum- und Landschaftsplanung
- Forstliche Planung
3. Vorarlberger Naturwacht
1. Naturschutzanwaltschaft
Kann an allen Verfahren teilnehmen und dazu Stellung beziehen, sie
hat zudem Recht auf Akteneinsicht und bekommt alle Bescheide
zugestelllt. Berufung kann aber nur in bestimmten Fällen erhoben werden.
Beratende Funktion für Bürger. Mehr
2. Inatura
Information und Beratung der Bevölkerung; Grundlagenforschung, Artenbestimmung. Mehr
3. Naturschutzrat
Besteht aus einem Ökologen, einem Landwirt, einem Bürgermeister und
einem Wirtschaftsvertreter; Mehr
4. Umweltschutzbeirat
Beratungsgremium der Landesregierung bestehend aus Kammern,
Naturschutzanwaltschaft, Vertretern der
Naturschutz-organisationen, Vereine, inatura, Interessensvertretungen;