Der Begriff „Alpine Raumordnung“ ist in Gesetzen weder verankert
noch definiert, er wird in Österreich aber seit den 1980er-Jahren im
Zusammenhang mit Problemen und Lösungsansätzen der alpinen Raumentwicklung verwendet.
Dieser Begriff umfasst jene raumordnerischen Aktivitäten,
die vor allem dem Schutz der alpinen Erholungslandschaft vor weiterer technischer
Erschließung dienen und der zunehmenden Verdichtungstendenz bei touristischen
Aktivitäten gegensteuern. Die Alpine Raumordnung bezieht sich aber nicht nur auf das
alpine Berggebiet. Gesamtregionalwirtschaftliche Belange werden ebenso wie die
Sichtweisen der Einheimischen Bevölkerung in Betracht gezogen. Dadurch kommt
man zu einer Zonierung der Erholungslandschaft in Zonen mit intensiver
Landschaftsbeanspruchung und großräumigen Vorranggebieten, die der Ruhe und des
ökologischen Ausgleichs dienen.
Welchen sozio-ökologischen Herausforderungen sich die alpine Raumplanung
aktuell stellen muss, hat Gerlind Weber am 11.01.2019 bei der
Jahreshauptversammlung des Alpenvereins Bludenz beleuchtet. Damit nicht
genug, hat sie doch auch Empfehlungen herausgearbeitet, wie der
Alpenverein diesen Herausforderungen begegnen kann.