Unter Alpiner Raumordnung werden im groben Umriss all jene raumordnerischen Aktivitäten verstanden, die vor allem dem Schutz der alpinen Erholungslandschaft vor weiteren großtechnischen Erschließungen dienen und der ständig zunehmenden Verdichtungstendenz bei den touristischen Freiraumaktivitäten gegensteuern.
Die Alpine Raumordnung beinhaltet vier wesentliche Aufgaben:
Die Alpine Raumordnung darf nicht so verstanden werden, dass sie sich nur auf das alpine Berggebiet konzentriert. Unter Bedachtnahme gesamtregionalwirtschaftlicher Belange und den Gesichtspunkten der einheimischen Bevölkerung kommt sie zu einer Zonierung der Erholungslandschaft, die neben einer intensiven Landschaftsbeanspruchung großräumige Voranggebiete der Ruhe und des ökologischen Ausgleichs vorsieht.