Die Jugendarbeit in der Alpenvereinsjugend ist jetzt – mit Einschränkungen – wieder möglich. Mit der 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung gelten seit 15. März 2021 folgende Regelungen für die außerschulische Jugendarbeit bis 18 Jahre:
Weitere Informationen und ein Musterpräventionskonzept findet ihr HIER (bzw. verlinkt unter www.alpenverein.at/corona).
Natürlich gibt es immer noch viele Fragen. Die Alpenvereinsjugend hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst - zum Nachlesen gibt es das Ganze hier:
FAQ zu Corona
Die Sammlung an Antworten wird regelmäßig aktualisiert.
Falls dennoch noch Fragen offen bleiben, schreibt uns eure Fragen, wir leiten dies gerne weiter!
Mit Abstand zusammen sein ist wieder erlaubt.