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Gremien und FunktionärInnenHütten- und Wege- Ausschuss (HuWA)Der Hütten- und Wege-Ausschuss ist ein beratendes Organ des Bundesausschusses und tritt üblicherweise drei Mal jährlich zusammen. LandesreferentIn für Hütten und WegeDer/Die LandesreferentIn für Hütten und Wege fungiert als Schnittstelle zwischen den Sektionen und der Abteilung Hütten und Wege des Hauptvereins. Er/Sie wird vom jeweiligen Landesverband nominiert und vom Bundesausschuss, auf max. vier Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind möglich. Die Kernaufgaben des/der LandesreferentenIn für Hütten und Wege sind landesverbandsspezifische Aufgaben, sowie alle Beihilfenansuchen (Hütten, Wege, Kletteranlagen, Geschäftsstellen und Jugendräume) termingerecht zu sammeln und auf Richtigkeit, sowie Notwendigkeit des Vorhabens zu prüfen. Nach erfolgter Prüfung sind die gesammelten Ansuchen an die Abteilung Hütten und Wege zu übermitteln. Des weiteren ist er/sie ein Mitglied des Hütten- und Wegeausschusses welcher drei mal pro Kalenderjahr tagt. Der/Die LandesreferentIn für Hütten und Wege präsentiert in diesem Gremium die zu grundsatzgenehmigenden Projekte seines Bundeslandes. WegewartInDie Arbeit des/r WegewartIn hat nicht nur für die Sektion, sondern auch für den Alpenverein und letztendlich für die gesamte Bergnatur eine enorme Bedeutung. Die WegewartInnen müssen sich dieser Bedeutung bewusst sein und dürfen sich nicht in nobler Zurückhaltung üben. Es ist ihr Recht, die notwendige Unterstützung einzufordern und auf das Geleistete hinzuweisen. Auch wenn sich der/die „typische“ WegewartIn nicht als VereinspolitikerIn, sondern eher als PraktikerIn an der Front sieht. Der/Die WegewartIn trägt bei seiner/ihrer Arbeit viel Verantwortung, sowohl gegenüber den Wegbenützern als auch gegenüber dem Sektionsvorstand. Ziel ist es nicht, „besenreine“ Wege zu schaffen, denn die Eigenverantwortlichkeit der BergsteigerInnen muss auch in Zukunft verlangt werden können. Die Qualität der ausgeführten Arbeiten muss stimmen, Fahrlässigkeit darf man sich nicht erlauben. Grundvoraussetzung für das Amt des/r WegewartIn ist handwerkliches Geschick und natürlich eine gute körperliche Verfassung. |
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