Überblick / Inhaltsverzeichnis
Überblick
Termine im Jahresverlauf
Termine
PDF-Katalog
PDF
Funktionärs-Login
Login
Suche
Suche

Gremien und FunktionärInnen

Hütten- und Wege- Ausschuss (HuWA)

Der Hütten- und Wege-Ausschuss ist ein beratendes Organ des Bundesausschusses und tritt üblicherweise drei Mal jährlich zusammen.
Er bereitet unter anderem die jährliche Verteilung der Beihilfen und Darlehen für Hütten, Wege, Geschäftsstellen, Kletterzentren, Jugendräume und Jugendheime, sowie Beschlüsse über Grundsatzgenehmigungen von Großbauvorhaben für den Bundesausschuss vor.
Darüber hinaus berät er über alle Fragen grundsätzlicher Art bezüglich der Hütten und Wege des ÖAV. Das Präsidium nominiert den Vorsitzenden des HuWA und zwei weitere VertreterInnen aus seinen Reihen. Weiters gehören dem HuWA der/die BundesjugendleiterIn, sowie die von den Landesverbänden nominierten und vom Bundesausschuss, auf max. vier Jahre bestellten LandesreferentInnen für Hütten und Wege an. Wiederbestellungen sind möglich.
Darüber hinaus können BeraterInnen zu den Sitzungen beigezogen werden. In Einzelfällen können die Sektionen außergewöhnliche oder auch strittige Projekte im Hütten- und Wegeausschuss selbst vorstellen.

LandesreferentIn für Hütten und Wege

Der/Die LandesreferentIn für Hütten und Wege fungiert als Schnittstelle zwischen den Sektionen und der Abteilung Hütten und Wege des Hauptvereins. Er/Sie wird vom jeweiligen Landesverband nominiert und vom Bundesausschuss, auf max. vier Jahre bestellt. Wiederbestellungen sind möglich. Die Kernaufgaben des/der LandesreferentenIn für Hütten und Wege sind landesverbandsspezifische Aufgaben, sowie alle Beihilfenansuchen (Hütten, Wege, Kletteranlagen, Geschäftsstellen und Jugendräume) termingerecht zu sammeln und auf Richtigkeit, sowie Notwendigkeit des Vorhabens zu prüfen. Nach erfolgter Prüfung sind die gesammelten Ansuchen an die Abteilung Hütten und Wege zu übermitteln. Des Weiteren ist er/sie ein Mitglied des Hütten- und Wegeausschusses welcher drei Mal pro Kalenderjahr tagt. Der/Die LandesreferentIn für Hütten und Wege präsentiert in diesem Gremium die zu grundsatzgenehmigenden Projekte seines Bundeslandes.
Außerdem ist er/sie ein Teil der Jury bei Umweltgütesiegelprüfungen (siehe Kapitel Umweltgütesiegel).

Hüttenwart*innen

Hüttenwart*innen üben als ehrenamtliche Funktionär*innen ihre verantwortungsvolle Tätigkeit im engsten Einvernehmen mit den Vorsitzenden, den Finanzreferent*innen, sowie dem Vorstand des Zweigvereins aus. 
Hüttenwart*innen sollten - wenn möglich - aus dem Baugewerbe, der Wirtschaft oder dem Gastgewerbe kommen. Handwerkliche Fähigkeiten erleichtern ihnen die Entscheidungen. Sie sind gut beraten, wenn sie sich fachkundige Mitarbeiter*innen zu Teilaufgaben heranziehe. Ihre Hauptaufgabe ist einerseits der ständige Kontakt zum Zweigverein und andererseits zur Hütte und ihren Wirtsleuten. Sie sind Vermittler zwischen den Interessen des Zweigvereins und jenen der Pächter*innen und sollte die gewünschte Partnerschaft zwischen Zweigverein und Hüttenwirtsleuten verwirklichen.

Hüttenwart*innen müssen allfällige Schäden und notwendige Verbesserungen feststellen und die erforderlichen Unterlagen (z.B. Kostenvoranschläge, Planungen, Gutachten, Behördenbewilligungen, etc.) für eine Beschlussfassung im Zweigverein vorbereiten. Alle Entscheidungen, welche den Zweigverein finanziell belasten, müssen durch Beschlüsse gedeckt sein. Gut vorbereitete Anträge erleichtern dem Verein die Entscheidung. Bei Zubauten und größeren Sanierungen sind Fachleute, jedenfalls aber der/die zuständige Landeshüttenreferent*in und die Abteilung Hütten und Wege des Hauptvereins beizuziehen. Hüttenwart*innen sollten für ihre im ePortal angelegten Hütten die Hüttendaten aktuell halten. Wichtige Dokumente wie Pläne, Behördenbescheide, Prüfberichte etc. sollten hier gesammelt archiviert werden. 
Die genaue Kenntnis über die Allgemeine Regelung zu Hütten und Wege sowie die Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen für Hütten und Wege sind Voraussetzung für ihre Tätigkeit. Der Interessenausgleich zwischen Zweigverein einerseits und Hüttenwirtsleuten andererseits zwingt die Hüttenwart*innen zu zurückhaltendem Verhalten und korrektem Handeln in allen Bereichen.

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

Datenschutzeinstellungen

Nur wenn Sie es uns durch Klick auf das entspechende Feld unten erlauben, setzt diese Website Analyse-/Marketing Cookies ein (Details siehe Datenschutzmitteilung). Wir verwenden diese, um Analysen und Statistiken zu erstellen, sodass wir die Website laufend verbessern können.

Ebenso abhängig von Ihrer Zustimmung werden externe Komponenten geladen (Details siehe Datenschutzmitteilung), die u.U. ebenfalls Cookies setzen. Die externen Kompenenten ergänzen die von uns auf dieser Website dargestellten Informationen und bieten zusätzliche Funktionen an. 

Diese Cookies und Komponenten können vom jeweiligen Anbieter dazu genutzt werden, Daten über Ihren Website-Besuch zu sammeln.