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BerichtswesenInhalt: HüttenberichtJeder hüttenbesitzende Zweigverein ist verpflichtet, den Hüttenbericht zur jeweiligen Hütte, termingerecht und vollständig ausgefüllt an die Abteilung Hütten und Wege zu übermitteln. Die Abgabe des Hüttenberichtes ist Voraussetzung für eine Vergabe von Beihilfen und Darlehen. Beschluss des Bundesausschusses vom 15.03.2014: Der Hüttenbericht ist im ePortal in der Unterkategorie Jahresberichte zu finden (eportal.alpenverein.at). In den Richtlinien des ÖAV für die Vergabe von Beihilfen für Hütten und Wege sind die Informationen zu den Hüttenberichten unter Punkt 5.1 zu finden. |
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