Falls Sie noch kein Mitglied sind und diesen Vorteil nutzen wollen, können Sie online Mitglied werden und kommen damit in den Genuss vergünstigter Preise.
Für Funktionäre, die sich für Ihre Tätigkeit im Verein qualifizieren, übernimmt der Hauptverein den Großteil der Kosten.
Die Sektionen beteiligen sich mit 22 Prozent, Tourenführer*innen, Jugendleiter*innen und Familiengruppenleiter*innen (und solche die es werden wollen) mit 11 Prozent am Mitglieder-Preis. Die genauen Preise sind bei jedem Kurs angegeben.
Wie funktioniert´s:
Sektionen, die einen Kurs aus dem Programm der Alpenverein-Akademie exklusiv für ihre Sektion durchführen lassen wollen (ausgenommen Publikumsroutenbau), können diesen unter folgenden Bedingungen buchen:
Wie funktioniert´s:
Die Sektion …
Alpenverein-Akademie
Der/die staatlich geprüfte
Instruktor*in ist die zeitlich und inhaltlich umfassendste Ausbildung im
Bergsportbereich in Österreich – sozusagen die „Meisterklasse“ für all jene,
die ihre Führer- und Ausbildertätigkeit im Bergsport nicht erwerbsmäßig
ausüben. Veranstalter dieser Lehrgänge sind die Bundessportakademien (BSPA) in Innsbruck,
Linz, Wien und Graz in Zusammenarbeit mit dem Verband alpiner Vereine
Österreichs (VAVÖ). Die Ausbildung zum/zur staatl. gepr. Instruktor*in ist kostenlos,
d.h. es ist kein Kursbeitrag zu entrichten. Zu tragen sind allerdings die
persönlichen Kosten für den Aufenthalt sowie die Reisekosten. Aktive Mitglieder
der Alpin- und Jugendteams des Alpenvereins (Tourenführer*innen,
Tourenführer-Anwärter*innen, Jugendleiter*innen, Jugendleiter-Anwärter*innen, Familiengruppenleiter*innen, Familiengruppenleiter-Anwärter*innen), die diese
Ausbildung erfolgreich absolvieren, erhalten rückwirkend die Aufenthaltskosten
rückerstattet.
Welche Kurse werden gefördert?
• Instruktor Wandern, Instruktor Winterwandern
• Instruktor Skitouren, Instruktor Skihochtouren
• Instruktor Hochtouren
• Instruktor Klettern-Alpin
• Instruktor Sportklettern Breitensport, Instruktor Sportklettern Leistungssport
• Instruktor Mountainbike und Radtouren
• Skiinstruktor
Zudem werden folgende vom Verband Alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) angebotenen Lehrgänge gefördert:
• VAVÖ Wanderführer (Voraussetzung: Teilnahme an Grund- und Intensivmodul)
• VAVÖ Bikeguide
Welche Kosten werden übernommen?
Rückerstattet werden zur Gänze die Aufenthaltskosten, d.h. die Kosten für Nächtigung und Halb- oder Vollpension. Nicht übernommen werden Kosten für Anreise, Getränke und Ausrüstung. Bei den VAVÖ-Kursen werden auch nur die Aufenthaltskosten, nicht aber die Kursgebühren rückerstattet. Allen Rückerstattungen liegt eine Kostenteilung 50 : 50 zwischen ÖAV-Hauptverein und Alpenvereinssektion zugrunde.
Wie läuft das ab?
1. Nach erfolgreicher Kursteilnahme und der (Co-)Leitung von mindestens drei Sektionsveranstaltungen sendest du das von der Sektion bestätigte Kosten-Rückerstattungs-Formular, eine Kopie deines Zeugnisses, sowie eine Kopie deiner Rechnungsbelege an bergsport@alpenverein.at. Das Formular kann hier heruntergeladen oder per Email angefordert werden. Bitte gegebenenfalls sektioninterne Regelungen beachten.
2. Nach Eingang und Prüfung aller Unterlagen werden die Aufenthalts- und Kurskosten vom ÖAV-Hauptverein auf das angegebene Konto überwiesen.
3. Gleichzeitig werden 50 % des Betrages der Sektion weiter verrechnet.
Deine Ansprechpartnerin
Mag.a Theresa Aichner, Tel.: +43-(0)512-59547-30, Mail: theresa.aichner@alpenverein.at
Innerhalb Österreichs gibt es verschiedene Möglichkeiten der Bildungsförderung, die – je nach Bundesland – unterschiedlich in Höhe, Teilnahmervoraussetzungen und Ansprüchen an den Bildungsweg sind.
Hier finden Sie die Ansprechpartner*innen der jeweiligen Landesstellen wie auch ein Überblick an die Voraussetzungen an Teilnehmer*innen & Berufsweiterbildung. Bitte diese Voraussetzungen direkt mit den Stellen der einzelnen Länder abklären – und dies meist VOR Veranstaltungsbeginn!
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen
Bianca Stifter-Koo
Tel.: 43/(0)57/600-2286
Teilnehmer*in:
Muss im Burgenland Hauptwohnsitz gemeldet sein, es gibt keine vergleichbare Ausbildung in BGL od. angrenzenden Bundesländern. Ausbildung muss Verbesserung der Arbeitssituation herbeiführen; Einkommensgrenze! Muss VOR Beginn der Weiterbildung angesucht werden. Als Berufswechsel nur mit Einstellungsbestätigung!
Kärntner Landesregierung, Abt. 6 - Bildung, Generationen und Kultur
Mag. Dr. Otto Prantl
Tel.: +43/050/536-16101
otto.prantl@ktn.gv.at
Infos hier.
Teilnehmer*in:
nur Berufsorientierende Weiterbildung. Hauptwohnsitz in Kärnten, Einkommensgrenze!
Antrag auf Förderung für berufsbezogene Qualifizierung und Weiterbildung gemäß Kärntner Arbeitnehmer*innen- und Weiterbildungsförderungsgesetz hier.
Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Allgemeine Förderung - F3
Arbeitnehmer*innen-Hotline, Tel: +43/(0)2742/9005-9555
bildungsfoerderung@noel.gv.at
Teilnehmer*in:
muss 6 Monate vor Beginn der Ausbildung in NÖ HWS gemeldet sein, nur Berufsorientierende Weiterbildungen, 75 % Anwesenheit & pos. Abschluss, Einkommensgrenze! Förderung bis 13 Wochen vor Kursbeginn – bis 2 Wochen nach Beginn zu beantragen.
Info Bildungsförderung NEU hier.
Antrag Bildungsförderung -> sh. Online-Antrag
Land OÖ – Direktion Bildung & Gesellschaft
Telefon +43/(0)732/77 20-149 00
bildungskonto@ooe.gv.at
Teilnehmer*in:
Hauptwohnsitz bei Kursbeginn in Oberösterreich, Qualitätssiegel der Bildungseinrichtung, berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen (Nachweis!), 75 % Anwesenheit & Abschluss der Ausbildung, Einkommensgrenze! Antrag bis 6 Monate nach Abschluss möglich.
Infos hier.
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Salzburger Bildungsscheck
Tel: +43/(0)800/208400
bildungsscheck@salzburg.gv.at
Infos hier.
Teilnehmer*in:
nur Berufsorientierende Weiterbildung. TN muss in Salzburg gemeldet sein – keine Akademiker*innen, keine akademischen Ausbildungen.
Ansuchen Bildungsscheck
wenige Förderungen – oft nur im technischen Bereich.
Herr Raber Tel: 0800/215 430-2366
Infos hier.
Das Land Tirol / Abteilung Gesellschaft und Arbeit -
Jugendreferat fördert aus Mitteln des Jugendbildungsfonds einzelne Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit oder auch ganze Bildungsveranstaltungen. Daher werden für die Tiroler Jugendleiter-Anwärter*innen alle Seminare gefördert die Teil der Jugendleiter*innenausbildung sind. Ausnahme sind die Kurse Erlebnis Berg und Basecamp welche in Tirol durchgeführt werden, hierzu erfolgt die Abrechnung nach dem üblichen Schema.
Für Kurse der Jugendleiterausbildung gilt:
Förderantrag an das Büro der Alpenverein-Akademie senden, dann bekommt ihr die Rechnung über euren Teilnehmerbeitrag + 50,00 € pro Kurstag und die Kosten für Unterkunft + Frühstück und das von uns teilausgefüllte Förderansuchen. Ihr sendet dieses Förderansuchen (Formular) und die Rechnung direkt an das JUFF und bekommt die 50,00 € + Kosten für Unterkunft + Frühstück und Fahrtkosten (siehe bitte auch Richtlinien) rückerstattet.
Die Sektion bekommt wie gehabt die Rechnung über den Sektionsbeitrag. Die Bundesjugend übernimmt die Restkosten für Seminar und Pension. Nach dem Kurs sind eine kurze
Seminarbewertung, Teilnahmebestätigung und die Abrechnung mit Originalbelegen
beim Land Tirol / Abteilung Gesellschaft und Arbeit - Jugendreferat einzureichen.
WICHTIG:
Jugendleiter-Anwärter*innen: Bitte das Ansuchen unbedingt 30 Tage vor der Veranstaltung an das JUFF senden, damit es dort bearbeitet werden kann.
Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Wirtschaft und Arbeit/
Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
Tel: +43/(0)512/508-3142
arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at
Infos zum Bildungsgeld update hier.
Teilnehmer*in:
Der/die Teilnehmer*in muss in Tirol gemeldet sein, nur Berufsorientierende Weiterbildung, Förderantrag bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn einreichen.
Arbeiterkammer Vorarlberg – Bildungszuschuss
Tel: +43/050/258-4200
info@bildungszuschuss.at
Infos:
Bildungszuschuss sowie
Übersicht individuelle Weiterbildungsförderung in Vorarlberg
Teilnehmer*in:
Arbeitsplatz muss in Vorarlberg sein, Berufsorientierende Weiterbildung – keine Akademiker*innen, Ausbildung mind. 80 UE; Einkommensgrenze beachten! Förderung kann erst nach Ausbildungsbeginn beantragt werden. (bis 3 Monate nach Beginn).
Formular Bildungszuschuss
WAFF – Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds
Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Hotline +43/(0)1/217 48-555
bbe@waff.at
Teilnehmer*in:
nur Berufsorientierende Weiterbildungen – VOR Veranstaltungsbeginn bei Hotline abklären. Hauptwohnsitz in Wien
Infos hier.
WAFF-Onlineanträge